Theater Radebeul
I. Geltung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter sowie Personen ohne geschlechtsspezifische Zuordnung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Landesbühnen Sachsen GmbH (nachstehend auch „Theater“ genannt) und ihren Besuchern. Sie sind insbesondere Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnementinhaber, die zusätzlich den Allgemeinen Abonnementbedingungen oder den Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen unterliegen. Sie gelten ebenso für Besucher, die einen zahlenden Besucher begleiten, kostenfreie Veranstaltungen besuchen, an Führungen teilnehmen oder aufgrund sonstiger Berechtigung Zugang zum Theater und/oder den Veranstaltungen dort erhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.
II. Eintrittspreise/Ermäßigungen
Die Veranstaltungen werden unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Für bestimmte Veranstaltungen können Sonderpreise erhoben werden.
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr erhalten freien Eintritt, jedoch ohne Anspruch auf einen Sitzplatz.
Ermäßigungen werden für Kinder (ab 3 Jahren), Schüler, Studenten, BFD- und FSJ-Leistende, Bürgergeldempfänger, Sozialpassinhaber sowie Schwerbehinderte gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises in am Tag der Veranstaltung gültiger Form gewährt. Begleitern von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis wird eine Freikarte gewährt. Diese ist jedoch nur in Verbindung mit der Karte des Schwerbehinderten gültig. Rollstuhlfahrer werden bei Veranstaltungen auf der Studiobühne im Theater Radebeul um Voranmeldung beim Besucherservice bis Veranstaltung zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstag gebeten.
Es werden Ermäßigungen für Rentner im Theater Radebeul gewährt.
Für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte wird für eine Veranstaltung des Theaters in Radebeul im Dezember eines Jahres eine Ermäßigung gewährt.
Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind im Eintrittspreis nicht enthalten.
III. Reservierung/Kauf/Rückgabe von Karten
Mit Veröffentlichung des Gesamtspielplans beginnt der Freiverkauf. Es besteht die Möglichkeit des direkten Kartenkaufes im Besucherservice des Theaters, online über den Webshop des Theaters sowie über vertraglich gebundene und als solche ausgewiesene Drittanbieter (externe Vorverkaufsstellen).
III.1. Reservierung
Mit Veröffentlichung des Gesamtspielplans werden Kartenreservierungen im Rahmen der verfügbaren Kontingente mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen (diese werden in den jeweiligen Veröffentlichungen gekennzeichnet) entgegengenommen. Kartenreservierungen gelten als Reservierungsanfrage und können telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Reservierung per E-Mail oder Brief an den Reservierenden, die alle buchungsrelevanten Angaben sowie Zahlungsmodalitäten, ggf. ein abweichendes Angebot oder eine Absage enthält. Erst mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Bei der Buchungsbestätigung wird durch das Theater eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises mitgeteilt. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der reservierten Eintrittskarten kann das Theater über diese Karten und Plätze wieder frei verfügen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung.
Reservierungen für Sonderveranstaltungen wie den Theaterball, Silvester- und Neujahrsveranstaltungen werden bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin entgegengenommen.
III.2. Vorverkauf/Abendkasse
Für Veranstaltungen, die einer Preisstaffelung nach Vorverkaufspreis und Abendkassenpreis unterliegen, gilt als Vorverkaufszeitraum das Datum der Spielplanveröffentlichung bis einen Tag vor dem Tag der Veranstaltung. Ab dem Tag der Veranstaltung der Abendkassenverkaufszeitraum.
III.3. Bezahlung/Versand/Abholung
Die Eintrittskarten können nur in Euro (€) bezahlt werden. Die Bezahlung kann bar, mit EC-Karte, durch Überweisung im Falle einer Buchungsbestätigung oder Rechnungslegung erfolgen. Es gilt die mit der Buchungsbestätigung oder Rechnungslegung durch das Theater mitgeteilte Zahlungsfrist. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der Karten kann das Theater diese stornieren und über diese Karten und Plätze wieder frei verfügen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung. Für Karten, die über Internet angeboten und erworben werden, gelten die über die Internetseite angebotenen Zahlarten.
Die Überweisung muss im Falle der Buchungsbestätigung unter Angabe der Auftrags- und Bestellnummer, im Falle der Rechnungslegung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen und im Falle kurzfristigen Vertrages mindestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto des Theaters eingegangen sein. Sollte der Vertragsschluss so kurzfristig erfolgen, dass dieses Zahlungsziel nicht eingehalten und auch am Tag der Veranstaltung noch keine Gutschrift auf dem Konto des Theaters verzeichnet werden kann, muss eine Zahlung an der Abendkasse geleistet werden. Bei „Doppelbezahlung“ erfolgt nach Eingang des Überweisungsbetrages eine Rücküberweisung.
Nach Zahlungseingang können die Karten an den Verkaufskassen zu den Öffnungszeiten bis spätestens 30 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Auf Wunsch werden bereits bezahlte Karten auf dem Postweg / per E-Mail übersandt. Die Zusendung bedarf der gesonderten Vereinbarung. Sie erfolgt unversichert auf Gefahr des Besuchers und gegen Übernahme der Versendungspauschale. Die jeweils geltende Höhe der Versendungspauschale kann den Veröffentlichungen des Theaters entnommen oder an der Theaterkasse erfragt werden.
III.4. Gruppen
Reservierungen für Besuchergruppen ab 10 Personen unterliegen der Schriftform. Mögliche Gruppenrabatte werden in den Veröffentlichungen des Theaters oder an der Kasse des Theaters kommuniziert.
Privatkundengruppen:
Gruppen ab 10 bis 19 Personen müssen schriftlich eine Reservierung für Vorstellungen an unseren Spielstätten vornehmen. Es erfolgt bei entsprechender Kartenverfügbarkeit eine Buchungsbestätigung mit allen buchungsrelevanten Angaben durch das Theater an den Besteller, wodurch der Vertrag zustande kommt. Kann die Gruppenreservierung nicht angenommen werden, erhält der Besteller eine Absage oder ein geändertes Angebot. Mit Zugang dessen Annahme durch den Besteller kommt in diesem Fall der Vertrag zustande. Eine Stornierung der Gruppenreservierung wird bis 14 Werktage (ohne Sonn- und Feiertage) vor dem Veranstaltungstag angenommen, wobei dieser nicht mitzurechnen ist.
Für Privatkundengruppen ab einer Größe von 20 Personen gelten die nachstehenden Bedingungen für touristische Reisegruppen entsprechend.
Touristische Reisegruppen
Gewerbliche Reiseveranstalter sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, die Reisen ab 10 Personen organisieren, müssen schriftlich eine Reservierung/ Optionsanfrage für Vorstellungen an unseren Spielstätten vornehmen. Falls Gruppenreservierungen zum gewünschten Termin nicht möglich sind, erhält der Besteller eine Absage oder ein geändertes Angebot. Ist die Anfrage zum gewünschten Termin realisierbar, wird dem Besteller eine Reservierung/Option bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, wobei dieser nicht mitzurechnen ist, gewährt. Danach wandelt sich die Reservierung/Option automatisch in eine verbindliche Buchung, sofern keine Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Besteller erfolgte. Gruppenbuchungen können bis 14 Werktage (ohne Sonn- und Feiertage) vor dem Vorstellungstag, wobei dieser nicht mitzurechnen ist, im Rahmen der nachstehend genannten Mindestabnahmemengen angepasst werden:
- Gruppen ab 10 Personen 30 %
- Gruppen ab 20 Personen 40%, mindestens jedoch 10 kostenpflichtige Karten
- Gruppen ab 40 Personen 50%, mindestens jedoch 10 kostenpflichtige Karten
Ergeben sich danach Bruchteile, wird kaufmännisch gerundet. Gewährte Gruppenrabatte werden entsprechend angepasst.
Reisebegleiter und Busfahrer von Reiseunternehmen erhalten als solche auf Anfrage und bei entsprechender Legitimation sowie Angabe von Firma, Ort und gesetzlichem Vertreter des Reiseunternehmens sowie im Falle der Busfahrer zusätzlich des polizeilichen Buskennzeichens insgesamt eine Freikarte für die Veranstaltung, die von der begleiteten und/oder gefahrenen Reisegruppe besucht wird. Gleiches gilt für Gruppenbetreuer von Schwerbehinderten sowie Kindergruppen von jeweils mindestens 15 Personen (ohne die betreuende Person).
III.5. Rückgabe
Karten sind von der Rückgabe ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist ein Umtausch für eine andere Veranstaltung des Theaters möglich. Hierdurch verursachte Zusatzbeträge sind vom Besucher auszugleichen, Minderbeträge werden jedoch nicht erstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € pro Karte erhoben.
III.6. Externe Vorverkaufsstellen
Das Theater hat als Solche ausgewiesene Vertragspartner zum Verkauf von Karten ermächtigt. Derartige Kartenverkäufe unterliegen zusätzlich den AGB des jeweiligen Vertragspartners, wobei im Falle des Widerspruchs die AGB des Theaters vorrangig gelten. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Karten durch Dritte, die keine Vertragspartner im o. g. Sinne sind, ist unzulässig und strafbar. Bei Ausfall einer Veranstaltung erfolgt die Kartenrücknahme und Erstattung ausschließlich über den Vertragspartner. Das Theater haftet nicht für Leistungen und Preise der Vertragspartner oder anderer kommerzieller Reiseveranstalter oder Kartenanbieter.
III.7. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust der Karte wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Besucher kann unter genauer Platzangabe glaubhaft machen, welche Karte er gekauft hat. In diesem Fall erhält er eine Ersatzkarte. Werden für dieselbe Veranstaltung und denselben Platz Original- und Ersatzkarte vorgelegt, verliert die Ersatzkarte ihre Gültigkeit.
III.8. Leerplatzkarten
Leerplatzkarten können ab 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn an der Theaterkasse erfragt und ggf. erworben werden. Bei Leerplatzkarten werden keine Ermäßigungen gewährt. Der Einlass erfolgt in einer inszenierungsbedingten günstigen Pause.
IV. Ausfall und Änderungen von Veranstaltungen
Besetzungsänderungen begründen kein Umtauschrecht des Käufers bzw. keine Rücknahmeverpflichtung des Theaters. Gleiches gilt für Änderungen der Veranstaltungszeiten aus wichtigem Grund, die jedenfalls vorbehalten bleiben. Das Theater informiert in geeigneter Form über Änderungen gegenüber den Angaben im Spielplan. Der Besucher ist seinerseits verpflichtet, ggf. geänderte Veranstaltungszeiten den Veröffentlichungen des Theaters zu entnehmen oder an der Kasse des Theaters zu erfragen.
Wird ein anderes Werk als angekündigt gespielt, können nicht in Anspruch genommene Karten im Original bzw. Print@Home Karten zusätzlich gegen Vorlage der Kopie des Personalausweises binnen vier Wochen (Ausschlussfrist) nach der planmäßigen Veranstaltung, beginnend mit dem darauffolgenden Tag, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Mit Ablauf der Frist verfällt der Erstattungsanspruch ersatzlos.
Wenn inszenierungsbezogen Teile des Zuschauerraumes bespielt werden und somit eine bereits erworbene Eintrittskarte nicht auf dem ausgewählten Platz genutzt werden kann, erhält der Käufer ein Angebot nach dem Bestplatzsystem, ohne einen dadurch bedingten zusätzlichen Aufpreis leisten zu müssen. Der Käufer hat das Recht, das Angebot abzulehnen, vom Kauf zurückzutreten und damit den gezahlten Kartenpreis erstattet zu bekommen. Bei einer möglichen Rückstufung der Preiskategorie wird eine Gutschrift ausgehändigt.
Darüberhinausgehende Ansprüche sind, soweit eine Haftung des Theaters entsprechend der nachstehenden Regelung der Ziffer IX. ausscheidet, ausgeschlossen.
Sollte eine Aufführung aufgrund höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden müssen, kommen weder Erstattungen noch Ersatz in Betracht.
V. Garderobe/Fundsachen/Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Garderobe und sonstigen störenden Gegenständen in den Zuschauerraum ist nicht gestattet.
Gegen eine Gebühr wird die Garderobe zur Aufbewahrung unter Aushändigung einer Garderobenmarke entgegengenommen. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobemarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus. Schäden an der Garderobe sind unverzüglich dem Garderobenpersonal mitzuteilen.
Es werden keine Taschen und ähnliche Behältnisse aufbewahrt. Zudem ist der Besucher verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Garderobe keine Wertgegenstände, insbesondere keine Ausweise, Urkunden, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Wertsachen, Schmuck sowie Gegenstände aus Edelmetall enthält. Die Haftung des Theaters richtet sich auch insoweit nach nachstehender Ziffer IX.
Die Wiederbeschaffung für Garderobenmarken geht zu Lasten des Besuchers.
Fundsachen sind beim diensthabenden Personal abzugeben.
Die Mitnahme oder Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
VI. Einlass
Einlass zu Veranstaltungen in den Spielstätten des Theaters wird nur gegen Vorlage gültiger Originaleintrittskarten gewährt und beginnt in der Regel 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn, außer in der Studiobühne (30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn). Für ermäßigte Eintrittskarten ist die Ermäßigungsberechtigung ebenfalls im Original bereitzuhalten. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.
Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt (Nacheinlass) in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einem solchen Fall können auch andere Plätze angewiesen werden. Das Theater behält sich vor, den Nacheinlass auf die nächste Pause einzuschränken oder auch ganz auszuschließen, wenn dies inszenierungsbedingt notwendig ist. Den Anweisungen des Einlassdienstes ist jedenfalls Folge zu leisten.
VII. Bild- und/oder Tonaufzeichnung
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen jedweder Art sind während der Veranstaltung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar und lösen Schadenersatzpflichten aus. Zudem können diese zum Ausschluss vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen. Das Personal des Theaters ist berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen und diese zu löschen.
VIII. Mobiltelefone/Speisen und Getränke/Rauch- und Dampfverbot
Während der Veranstaltung sind Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art im Zuschauerraum strikt außer Betrieb zu halten.
Bei Veranstaltungen auf der Hauptbühne ist die Mitnahme von Speisen und Getränken nicht gestattet.
In den Räumlichkeiten des Theaters sind das Rauchen und Dampfen untersagt.
IX. Haftungsbeschränkung/Hausordnung/Fremdveranstaltungen
Das Theater haftet jeweils nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus ist jedwede Haftung des Theaters ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich eine zwingende Haftung vorgesehen ist.
Der Besucher ist im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung verpflichtet, die jeweils im Eingangsbereich aushängende Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Einlassdienstes Folge zu leisten.
Im Falle von Fremdveranstaltungen, die jeweils gesondert angekündigt werden, haftet das Theater nur für die im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Leistungen. Die sich im Falle von Leistungsstörungen der Fremdveranstaltung ergebenden Ansprüche des Besuchers sind gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung des Theaters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung deren gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
X. Datenschutz/Spielplanänderungen und Werbung
Das Theater beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Daher werden zur Vertragsabwicklung grundsätzlich nur verkaufsrelevante Daten verarbeitet, welche zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Ohne diese Daten sind ein Vertragsschluss und dessen Durchführung leider nicht möglich. Freiwillige Daten werden durch uns entsprechend gekennzeichnet (z.B. mittels * oder durch Kennzeichnung von Wahlmöglichkeiten).
Im Rahmen des Onlineverkaufs bzw. der -reservierung muss die E-Mail-Adresse zur Zustellung der Bestellbestätigung verpflichtend angegeben werden.
Telefonnummern und E-Mail-Adressen (bei Angabe außerhalb des Onlineverkaufs bzw. -reservierung) werden auf freiwilliger Basis erhoben, um ggf. ebenfalls freiwillig und unbeschadet vorstehender Regelungen über spielplanrelevante Sachverhalte sowie Angebote zu informieren bzw. Fragen im Zusammenhang mit Bestellungen klären zu können. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen des Theaters.
Wir nutzen Ihre Daten für Werbezwecke, wenn Sie uns eine entsprechende Einwilligung erteilen (z.B. im Rahmen unseres Abonnementvertrages).
Sollten Sie kein Dauerkunde unseres Hauses sein, aber dennoch regelmäßig über unsere Angebote informiert werden wollen bitten wir um Ihre Einwilligung per Mail, Fax, Brief oder direkt an der Theaterkasse auf unserem vorbereitetem Einwilligungsformular.
Unser Ziel ist es, Sie mit Informationen über neue Stücke und allg. Spielplanänderungen sowie Rabattaktionen und sonstige Angebote für unser Haus zu begeistern. Insofern sind wir jederzeit für ein Feedback dankbar. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, jederzeit Ihre Einwilligung schriftlich zu widerrufen oder einzuschränken. Selbstverständlich werden Ihre Daten nicht an andere Theater oder sonstige Dritte für deren Werbezwecke weitergegeben. Alle Daten werden durch uns auf einem Server für die Dauer des Vertrages sowie geltende Aufbewahrungspflichten (max. 10 Jahre) gespeichert und anschließend datensicher gelöscht.
Eine Weitergabe der Daten (ggf. auch in Drittländer) erfolgt – außerhalb ggf. bestehender gesetzlicher Verpflichtungen unsererseits – grds. nur in den folgenden Fällen:
Rechnungs- und Bankdaten sowie sonstige Zahldaten werden nur zur Durchführung der Zahlvorgänge – ggf. in Abhängigkeit von der gewählten Zahlart – verarbeitet. In diesem Rahmen werden – insoweit erforderlich – auch Daten an die beteiligten Zahlungsdienstleister weitergegeben (z.B. involvierte Banken).
Adressdaten werden ggf. zum Zwecke einer postalischen Zustellung von Produkten an die durch das Theater eingesetzten Versanddienstleister (wie Deutsche Post und Post Modern) übermittelt. Darüber hinaus kommen ggf. von uns eingesetzte Dienstleister im Rahmen von Hosting bzw. Wartung und Support bzgl. unserer IT und Verwaltungssoftware mit Daten zu Ihrer Person in Kontakt. Hierzu wurde jedoch (entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen) ein Vertrag geschlossen, wonach die Daten ausschließlich auf Basis unserer Weisungen verarbeitet werden dürfen.
An dieser Stelle wird – ergänzend zur Datenschutzerklärung – ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Karten- und Onlineverkauf über den Kartenvertriebsanbieter Rodrigue Deutschland GmbH erfolgt, welcher insoweit Zugriff auf Ihre registrierten Daten besitzt. Die Daten werden von der Firma Rodrigue in einem eigenen Rechenzentrum in Sannois (Paris, Frankreich) gespeichert. Auf diese Daten haben keine weiteren Dienstleister Zugriff.
Insoweit das Theater Daten zu anderen Zwecken oder in einem anderen Umfang verarbeiten, werden Sie gesondert informiert.
Bezüglich der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website www.landesbuehnen-sachsen.de wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
Für datenschutzrechtliche Fragen und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte (Auskunft und Kopie der gespeicherten Daten, ggf. Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung bzw. Löschung, Widerspruch sowie Widerruf oder Einschränkung einer erteilten Einwilligung) können Sie sich jederzeit an die betriebliche Datenschutzbeauftragte des Theaters wenden (Dresdner Institut für Datenschutz, Kontaktdaten unter www.dids.de). Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Dies ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, PF 11 01 32, 01330 Dresden, datenschutz-sachsen.de, saechsdsb@slt.sachsen.de.
XI. Gleichstellungsbestimmung
Die Verwendung der männlichen Form in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie des Kaufvertrages selbst ist geschlechtsneutral anzusehen und gilt für Frauen, Männer und Diverse sowie Personen ohne geschlechtsspezifische Zuordnung gleichermaßen.
XII. Anwendbarkeit deutschen Rechts / Deutsch als Vertragssprache / Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.
Der Gerichtsstand wird durch den Erfüllungsort bestimmt. Dieser ist – soweit vereinbar – Dresden.
XIII. Änderungsvorbehalt / Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit der Klauseln
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Besucher über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Besucher nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt. Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
XIV. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.03.2023in Kraft.
Freiluftspielstätten im Betrieb der Landesbühnen Sachsen GmbH
I. Geltung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter sowie Personen ohne geschlechtsspezifische Zuordnung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Landesbühnen Sachsen GmbH (nachstehend auch „Theater“ genannt) und ihren Besuchern für die vom Theater betriebenen Freiluftspielstätten. Sie sind insbesondere Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Karten für den Besuch der Freiluftspielstätten. Sie gelten auch für Abonnementinhaber, die zusätzlich den Allgemeinen Abonnementbedingungen unterliegen. Sie gelten überdies für jegliche Besucher der Freiluftspielstätten gleichviel, ob sie einen zahlenden Besucher begleiten, kostenfreie Veranstaltungen besuchen, an Führungen teilnehmen oder aufgrund sonstiger Berechtigung Zugang zu den Freiluftspielstätten und/oder den Veranstaltungen dort erhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.
II. Eintrittspreise/Ermäßigungen
Die Vorstellungen werden unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Für bestimmte Vorstellungen oder Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspiele) können Zuschläge erhoben werden. Die entsprechenden Preisgruppen sind den jeweiligen Veröffentlichungen zu entnehmen.
Ermäßigungen werden für Kinder (von 3 bis 15 Jahren), Schüler, Studenten, BFD- und FSJ-Leistende, Bürgergeldempfänger, Sozialpassinhaber sowie Schwerbehinderte gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises bzw. der Immatrikulations- oder sonstigen Bescheinigung in am Tag der Veranstaltung gültiger Form gewährt. Begleitern von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis wird eine Freikarte gewährt. Diese ist jedoch nur in Verbindung mit der Karte des Schwerbehinderten gültig.
Für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte wird 1x im Jahr eine Ermäßigung gewährt.
Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind im Eintrittspreis nicht enthalten.
III. Karten/Kartenverkauf
Mit Veröffentlichung des Spielplanes beginnt der Verkauf. Es besteht die Möglichkeit des Kartenkaufes in den Verkaufsstellen des Theaters, online über den Webshop des Theaters sowie über vertraglich gebundene Drittanbieter und Kooperationspartner. Reservierungen sind Gruppen vorbehalten.
III.1. Vorverkauf/Abendkasse
Für Veranstaltungen, die einer Preisstaffelung nach Vorverkaufspreis und Abendkassenpreis unterliegen, gilt als Vorverkaufszeitraum das Datum der Spielplanveröffentlichung bis einen Tag vor der Vorstellung. Ab dem Datum der Veranstaltung der Abendkassenverkaufszeitraum.
III.2. Bezahlung/Versand/Abholung
Die Eintrittskarten können nur in Euro (€) bezahlt werden. Die Bezahlung kann bar, mit EC-Karte (nur im Vorverkauf) oder durch Überweisung auf der Grundlage einer Rechnungslegung erfolgen. Für Karten, die über Internet angeboten und erworben werden, gelten die über die Internetseite angebotenen Zahlarten. Die Überweisung auf der Grundlage einer Rechnungslegung muss unter Angabe der Auftrags- und Rechnungsnummer erfolgen und bis zum darin genannten Fälligkeitsdatum auf dem Konto des Theaters eingegangen sein. Sollte der Zahlungseingang bis zu diesem Termin nicht vorliegen, muss eine Zahlung an der Abendkasse geleistet werden. Bei „Doppelbezahlung“ erfolgt nach Eingang des Überweisungsbetrages eine Rücküberweisung.
Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang ist das Theater zudem berechtigt, über die bestellten und zugesagten Karten ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn zu verfügen. Das berührt jedoch nicht die vertragliche Pflicht zur Abnahme und Bezahlung der Karten, wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist.
Nach Zahlungseingang können die Karten an den Verkaufskassen zu den Öffnungszeiten bis spätestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Auf Wunsch werden bereits bezahlte Karten auf dem Postweg / per E-Mail übersandt. Die Zusendung bedarf der gesonderten Vereinbarung. Sie erfolgt unversichert auf Gefahr des Besuchers und gegen Übernahme der Versendungspauschale. Die jeweils geltende Höhe der Versendungspauschale kann den Veröffentlichungen des Theaters entnommen oder an der Theaterkasse erfragt werden.
III.3.Gruppen
Reservierungen für Besuchergruppen ab 10 Personen unterliegen der Schriftform. Mögliche Gruppenrabatte werden in den aktuellen Veröffentlichungen des Theaters kommuniziert.
Privatkundengruppen:
Gruppen ab 10 bis 19 Personen müssen schriftlich eine Reservierung für Vorstellungen an unseren Spielstätten vornehmen. Es erfolgt bei entsprechender Kartenverfügbarkeit eine Buchungsbestätigung mit allen buchungsrelevanten Angaben durch das Theater an den Besteller, wodurch der Vertrag zustande kommt. Kann die Gruppenreservierung nicht angenommen werden, erhält der Besteller eine Absage oder ein geändertes Angebot. Mit Zugang dessen Annahme durch den Besteller kommt in diesem Fall der Vertrag zustande. Eine Stornierung der Gruppenreservierung wird bis 14 Werktage (ohne Sonn- und Feiertage) vor dem Veranstaltungstag angenommen, wobei dieser nicht mitzurechnen ist.
Für Privatkundengruppen ab einer Größe von 20 Personen gelten die nachstehenden Bedingungen für touristische Reisegruppen entsprechend.
Touristische Reisegruppen
Gewerbliche Reiseveranstalter sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, die Reisen ab 10 Personen organisieren, müssen schriftlich eine Reservierung/ Optionsanfrage für Vorstellungen an unseren Spielstätten vornehmen. Falls Gruppenreservierungen zum gewünschten Termin nicht möglich sind, erhält der Besteller eine Absage oder ein geändertes Angebot. Ist die Anfrage zum gewünschten Termin realisierbar, wird dem Besteller eine Reservierung/Option bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, wobei dieser nicht mitzurechnen ist, gewährt. Danach wandelt sich die Reservierung/Option automatisch in eine verbindliche Buchung, sofern keine Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Besteller erfolgte. Gruppenbuchungen können bis 14 Werktage (ohne Sonn- und Feiertage) vor dem Vorstellungstag, wobei dieser nicht mitzurechnen ist, im Rahmen der nachstehend genannten Mindestabnahmemengen angepasst werden:
- Gruppen ab 10 Personen 30 %
- Gruppen ab 20 Personen 40%, mindestens jedoch 10 kostenpflichtige Karten
- Gruppen ab 40 Personen 50%, mindestens jedoch 10 kostenpflichtige Karten
Ergeben sich danach Bruchteile, wird kaufmännisch gerundet.Gewährte Gruppenrabatte werden entsprechend angepasst.
Reisebegleiter und Busfahrer von Reiseunternehmen erhalten als solche auf Anfrage und bei entsprechender Legitimation sowie Angabe von Firma, Ort und gesetzlichem Vertreter des Reiseunternehmens sowie im Falle der Busfahrer zusätzlich des polizeilichen Buskennzeichens insgesamt eine Freikarte für die Veranstaltung, die von der begleiteten und/oder gefahrenen Reisegruppe besucht wird. Gleiches gilt für Gruppenbetreuer von Schwerbehinderten sowie Kindergruppen von jeweils mindestens 15 Personen (ohne die betreuende Person).
III.4.Rückgabe
Karten sind von der Rückgabe ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist ein Umtausch für eine andere Vorstellung möglich. Hierdurch verursachte Zusatzbeträge sind vom Besucher auszugleichen, Minderbeträge werden jedoch nicht erstattet. Es wird jedenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € je Karte erhoben.
III.5. Externe Vorverkaufsstellen
Das Theater hat als Solche ausgewiesene Vertragspartner zum Verkauf von Karten ermächtigt. Derartige Kartenverkäufe unterliegen zusätzlich den AGB des jeweiligen Vertragspartners, wobei im Falle des Widerspruchs die AGB des Theaters vorrangig gelten. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Karten durch Dritte, die keine Vertragspartner im o. g. Sinne sind, ist unzulässig und strafbar. Bei Ausfall einer Vorstellung erfolgt die Kartenrücknahme und Erstattung ausschließlich über den Vertragspartner. Das Theater haftet nicht für Leistungen und Preise der Vertragspartner oder anderer kommerzieller Reiseveranstalter oder Kartenanbieter.
III.6. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust der Karte wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Besucher weist sich ordnungsgemäß aus und kann anhand von Belegen glaubhaft machen, welche Karte er erworben hat. In diesem Fall erhält er eine Ersatzkarte. Werden für dieselbe Vorstellung und denselben Platz Original- und Ersatzkarte vorgelegt, verliert die Ersatzkarte ihre Gültigkeit.
III.7. Stehplatzkarten
Stehplatzkarten sind nach Vorstellungsbeginn und nur bei ausverkauften Vorstellungen im Rahmen festgelegter Kontingente an den Vorstellungskassen erhältlich.
IV. Ausfall und Änderungen von Vorstellungen
Besetzungsänderungen begründen kein Umtauschrecht des Besuchers bzw. keine Rücknahmeverpflichtung des Theaters. Gleiches gilt für Änderungen der Vorstellungszeiten aus wichtigem Grund, die jedenfalls vorbehalten bleiben. Das Theater informiert in geeigneter Form über Änderungen gegenüber den Angaben im Spielplan. Der Besucher ist seinerseits verpflichtet, tagaktuell ggf. geänderte Vorstellungszeiten den Veröffentlichungen des Theaters zu entnehmen oder an der Kasse des Theaters zu erfragen.
Wird ein anderes Werk als angekündigt gespielt, können nicht in Anspruch genommene Karten im Original bzw. Print@ Home Tickets gegen Vorlage der Kopie des Personalausweises binnen vier Wochen (Ausschlussfrist) nach der planmäßigen Vorstellung, beginnend ab dem darauffolgenden Tag, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Mit Ablauf der Frist erlischt der Erstattungsanspruch ersatzlos.
Bei Abbruch der Vorstellung wird der Eintrittspreis nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht bis zur 1. Pause gespielt worden ist (oder mind. 20 Minuten bei Vorstellungen ohne Pause) und der Erstattungsanspruch unter Vorlage der Karte im Original binnen vier Wochen (Ausschlussfrist) seit der abgebrochenen Vorstellung, beginnend ab dem darauffolgenden Tag, geltend gemacht worden ist. Danach erlischt jeglicher Anspruch auf Erstattung ersatzlos. Gleiches gilt bei einer Absage der Vorstellung.
Darüberhinausgehende Ansprüche sind, soweit eine Haftung des Theaters entsprechend der nachstehenden Regelung der Ziffer IX. ausscheidet, ausgeschlossen.
Sollte eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden müssen, kommen weder Erstattungen noch Ersatz in Betracht.
V. Fundsachen, Mitnahme von Tieren
Fundsachen sind beim Einlassdienst abzugeben. Die Mitnahme oder Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.
VI. Einlass
Der Einlass beginnt in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn gegen Vorlage der gültigen Karte im Original. Für ermäßigte Karten ist die Ermäßigungsberechtigung ebenfalls im Original bereit zu halten.
Nach Beginn der Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einem solchen Fall können auch andere Plätze angewiesen werden. Den Anweisungen des Einlassdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Nach der Vorstellung ist das Gelände der Spielstätte zu verlassen.
VII. Bild- und/oder Tonaufzeichnung
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen jedweder Art sowie sonstige Mitschnitte der Vorstellung sind untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar und lösen Schadenersatzpflichten aus. Zudem können diese zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen. Das Personal des Theaters ist zudem berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen und diese zu löschen.
VIII. Mobiltelefone/ Rauch-, Dampfverbot
Während der Vorstellung sind Mobiltelefone und jedwede andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art strikt außer Betrieb zu halten.
Auf dem gesamten Gelände der Freiluftspielstätten ist der Umgang mit offenem Feuer untersagt. Geraucht und/oder gedampft werden darf nur an den dazu ausgewiesenen Stellen.
IX. Haftungsbeschränkung/Hausordnung
Das Theater haftet jeweils nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung des Theaters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund datenschutzrechtlicher Anspruchsgrundlagen sowie sonstiger gesetzlich unabdingbarer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus ist jedwede Haftung des Theaters ausgeschlossen. Soweit hiernach die Haftung des Theaters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung dessen gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Der Besucher ist im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung verpflichtet, die jeweils im Eingangsbereich aushängende Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Einlassdienstes unbedingt Folge zu leisten.
X. Datenschutz/Spielplanänderungen und Werbung
Das Theater beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Daher werden zur Vertragsabwicklung grundsätzlich nur verkaufsrelevante Daten verarbeitet, welche zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Ohne diese Daten sind ein Vertragsschluss und dessen Durchführung leider nicht möglich. Freiwillige Daten werden durch uns entsprechend gekennzeichnet (z.B. mittels * oder durch Kennzeichnung von Wahlmöglichkeiten).
Im Rahmen des Onlineverkaufs bzw. der -reservierung muss die E-Mail-Adresse zur Zustellung der Bestellbestätigung verpflichtend angegeben werden.
Telefonnummern und E-Mail-Adressen (bei Angabe außerhalb des Onlineverkaufs bzw. -reservierung) werden auf freiwilliger Basis erhoben, um ggf. ebenfalls freiwillig und unbeschadet vorstehender Regelungen über spielplanrelevante Sachverhalte sowie Angebote zu informieren bzw. Fragen im Zusammenhang mit Bestellungen klären zu können. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen des Theaters.
Wir nutzen Ihre Daten für Werbezwecke, wenn Sie uns eine entsprechende Einwilligung erteilen (z. B. im Rahmen unseres Abonnementvertrages).
Sollten Sie kein Dauerkunde unseres Hauses sein, aber dennoch regelmäßig über unsere Angebote informiert werden wollen bitten wir um Ihre Einwilligung per Mail, Fax, Brief oder direkt an der Theaterkasse auf unserem vorbereitetem Einwilligungsformular.
Unser Ziel ist es, Sie mit Informationen über neue Stücke und allg. Spielplanänderungen sowie Rabattaktionen und sonstige Angebote für unser Haus zu begeistern. Insofern sind wir jederzeit für ein Feedback dankbar. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, jederzeit Ihre Einwilligung schriftlich zu widerrufen oder einzuschränken. Selbstverständlich werden Ihre Daten nicht an andere Theater oder sonstige Dritte für deren Werbezwecke weitergegeben. Alle Daten werden durch uns auf einem Server für die Dauer des Vertrages sowie geltende Aufbewahrungspflichten (max. 10 Jahre) gespeichert und anschließend datensicher gelöscht.
Eine Weitergabe der Daten (ggf. auch in Drittländer) erfolgt – außerhalb ggf. bestehender gesetzlicher Verpflichtungen unsererseits – grds. nur in den folgenden Fällen:
Rechnungs- und Bankdaten sowie sonstige Zahldaten
werden nur zur Durchführung der Zahlvorgänge – ggf. in Abhängigkeit von der gewählten Zahlart – verarbeitet. In diesem Rahmen werden – insoweit erforderlich – auch Daten an die beteiligten Zahlungsdienstleister weitergegeben (z. B. involvierte Banken).
Adressdaten werden ggf. zum Zwecke einer postalischen Zustellung von Produkten an die durch die Landesbühnen Sachsen eingesetzten Versanddienstleister (wie Deutsche Post und Post Modern) übermittelt. Darüber hinaus kommen ggf. von uns eingesetzte Dienstleister im Rahmen von Hosting bzw. Wartung und Support bzgl. unserer IT und Verwaltungssoftware mit Daten zu Ihrer Person in Kontakt. Hierzu wurde jedoch (entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen) ein Vertrag geschlossen, wonach die Daten ausschließlich auf Basis unserer Weisungen verarbeitet werden dürfen.
An dieser Stelle wird – ergänzend zur Datenschutzerklärung – ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Karten- und Onlineverkauf über den Ticketvertriebsanbieter Rodrigue Deutschland GmbH erfolgt, welcher insoweit Zugriff auf Ihre registrierten Daten besitzt. Die Daten werden von der Firma Rodrigue in einem eigenen Rechenzentrum in Sannois (Paris, Frankreich) gespeichert. Auf diese Daten haben keine weiteren Dienstleister Zugriff.
Insoweit das Theater Daten zu anderen Zwecken oder in einem anderen Umfang verarbeiten, werden Sie gesondert informiert.
Bezüglich der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website www.landesbuehnen-sachsen.de wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
Für datenschutzrechtliche Fragen und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte (Auskunft und Kopie der gespeicherten Daten, ggf. Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung bzw. Löschung, Widerspruch sowie Widerruf oder Einschränkung einer erteilten Einwilligung) können Sie sich jederzeit an die betriebliche Datenschutzbeauftragte der Landesbühnen Sachsen wenden (Dresdner Institut für Datenschutz, Kontaktdaten unter www.dids.de). Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Dies ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, PF 11 01 32, 01330 Dresden, datenschutz-sachsen.de, saechsdsb@slt.sachsen.de.
XI. Gleichstellungsbestimmung
Die Verwendung der männlichen Form in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie des Kaufvertrages selbst ist geschlechtsneutral anzusehen und gilt für Frauen, Männer und Diverse sowie Personen ohne geschlechtsspezifische Zuordnung gleichermaßen.
XII. Anwendbarkeit deutschen Rechts, Deutsch als Vertragssprache, Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.
Der Gerichtsstand wird durch den Erfüllungsort bestimmt. Dieser ist – soweit vereinbar – Radebeul.
XIII. Änderungsvorbehalt/Unwirksamkeit/Teilunwirksamkeit der Klauseln
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Besucher über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Besucher nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt. Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
XIV. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.03.2023 in Kraft.
Allgemeine Abobedingungen der Landesbühnen Sachsen GmbH
I. Geltungsbereich / AGB / Abwehrklausel
Die Allgemeinen Abonnementbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Landesbühnen Sachsen GmbH („Theater“), insoweit vertreten durch den Kassenleiter, und den Personen, mit denen ein schriftlicher Abovertrag zustande gekommen ist („Abonnent“). Ergänzend finden auf den Abovertrag auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters Anwendung, die im Falle des Widerspruchs diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen nachgehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.
II. Vertragsgegenstand / Änderungen / Übertragbarkeit / Ermäßigungsberechtigung
Abobestellungen können jederzeit gegenüber dem Theater abgegeben werden. Diese werden nach Eingangsdatum und während der Monate Mai und Juni vorrangig gegenüber allen anderen Bestellungen bearbeitet und je nach Verfügbarkeit seitens des Theaters in Textform bestätigt. Damit kommt der Abovertrag zustande. Sollte mit der Bestätigung des Theaters aus Verfügbarkeitsgründen eine Änderung gegenüber der Bestellung verbunden sein, bedarf es dazu noch der Bestätigung des Abonnenten ebenfalls in Textform.
Jeweils bis zum 30.04. eines Kalenderjahres erhält der Abonnent einen Abobrief mit dem neuen Spielplan und den gültigen Kartenpreisen. Geht dies mit einer Kartenpreiserhöhung gegenüber den bis dato gültigen Preisen des Theaters einher, hat der Abonnent das Recht zur Kündigung zum Ende der laufenden Spielzeit, das bis zum 30.06. eines Kalenderjahres ausgeübt werden kann. Wird nicht fristgerecht gekündigt, besteht der Abovertrag mit der gezeichneten Kartenanzahl und entsprechend der bezeichneten Art ggf. in geänderter Form fort. Hierüber wird jeweils eine neue Reservierungsbestätigung ausgestellt und dem Abonnenten übersandt.
Entsprechend der Abonnementart ist der Abonnent berechtigt, für die entsprechenden Abovorstellungen die für ihn reservierten Plätze der von ihm gewählten Platzgruppe gegen Vorlage der entsprechenden Abokarten sowie ggf. des gültigen Nachweises einer Ermäßigungsberechtigung zu den jeweiligen Terminen bei der Einlasskontrolle zu nutzen. Die Zuweisung gleichwertiger Ersatzplätze bleibt dem Theater jedoch vorbehalten.
Ebenso bleiben Änderungen der Vorstellungstage und -zeiten aus wichtigem Grund dem Theater vorbehalten. Das Theater informiert in geeigneter Form über Änderungen gegenüber den Angaben im Spielplan. Der Abonnent ist seinerseits verpflichtet, ggf. geänderte Vorstellungstage und -zeiten den Veröffentlichungen des Theaters zu entnehmen oder an der Theaterkasse des Theaters zu erfragen.
Kann kein Ersatztermin zur Verfügung gestellt werden, wird der darauf entfallende Abokartenpreis erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind, soweit eine Haftung des Theaters entsprechend der nachstehenden Regelungen der Ziffer V. ausscheidet, ausgeschlossen. Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt kommen weder Erstattungen noch Ersatz in Betracht.
Ist der Abonnent an der Wahrnehmung von Vorstellungsterminen verhindert, hat er die Möglichkeit bei Vorlage der betreffenden Abokarten spätestens zwei Tage vor dem Vorstellungstermin, einen Ersatztermin oder einen Tauschschein in Anspruch zu nehmen. Der Tauschschein ist grundsätzlich nur für dasselbe Werk und denselben Wochentag entsprechend der Abonnementsart einlösbar. Kommt mit Zustimmung des Theaters ein Tausch ohne Einhaltung dieser Tauschbedingungen zustande, ist der Abonnent verpflichtet, einen sich etwa ergebenden Malus gegenüber dem von ihm entrichteten Abokartenpreis auszugleichen. Ergibt sich hingegen ein Bonus wird dieser vom Theater nicht erstattet. Die jeweils letzte und vorletzte Vorstellung einer Inszenierung sowie die letzte Vorstellung eines Abonnements sind von jeder Tauschmöglichkeit ausgeschlossen.
Tauschscheine verlieren mit dem Ablauf der Spielzeit, für die oder innerhalb derer sie ausgegeben worden sind, ihre Gültigkeit. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen, verloren gegangene Abokarten oder Tauschscheine wird kein Ersatz geleistet.
Nicht ermäßigte Abokarten sind frei übertragbar, ermäßigte Abokarten jedoch grundsätzlich nur zu Gunsten solcher Personen, die ebenfalls berechtigt sind, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Dies sind Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 v.H., Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Rentner, die alle mit Ausnahme der Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Inanspruchnahme der Ermäßigung jeweils einen gültigen Nachweis dieser Eigenschaft (im Falle befristeter Nachweise etwa durch entsprechende Folgebescheinigung) bei der Einlasskontrolle im Original vorzulegen haben. Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung erfolgt nicht. Soll im Einzelfall eine ermäßigte Abokarte auf eine nicht ermäßigungsberechtigte Person übertragen werden oder kann bei Inanspruchnahme einer ermäßigten Karte kein gültiger Nachweis vorgelegt werden, ist die Differenz gegenüber dem normalen Abokartenpreis nachzuentrichten.
III. Zahlungspflicht / Eigentumsvorbehalt / Folgen von Verzug / Nebenleistungen
Die Abokartenpreise sind in der vereinbarten rabattierten Höhe jeweils für eine Spielzeit im Voraus zu Gunsten des angegebenen Geschäftskontos des Theaters zu bezahlen und gelten als rechtzeitig geleistet, soweit sie dem Theater binnen der vereinbarten Zahlungsfrist kostenfrei zur freien Verfügung gutgeschrieben sind. Im Falle der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren fallen etwaige Rücklastschriftgebühren dem Abonnenten zur Last.
Befindet sich der Abonnent mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug, werden pro Mahnung Mahnkosten in Höhe von 3,00 € unbeschadet sonstiger Ansprüche erhoben. Der Nachweis darüberhinausgehender Aufwendungen bleibt dem Theater und der Nachweis keiner oder geringerer Aufwendungen bleibt dem Abonnenten vorbehalten. Dauert der Zahlungsverzug ungeachtet einer Mahnung fort, ist der Theater berechtigt, den Abovertrag außerordentlich zu kündigen.
Das Eigentum an den Abokarten bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung vorbehalten.
Die Abokarten für die jeweils gebuchten Veranstaltungen werden dem Abonnenten nach Eingang der vollständigen Abokartenpreise auf dem Geschäftskonto des Theaters zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Versendung von Abokarten wird ein zusätzliches Entgelt i.H.v. 2,00 € erhoben, was zugleich mit den Abokarten zu entrichten ist. Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Abonnenten.
Nach Erhalt der Abokarten ist der Abonnent verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Reklamationen ebenfalls unverzüglich dem Theater anzuzeigen. Ansprüche aufgrund verspäteter Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, das Theater hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
IV. Vertragslaufzeit / Vertragsbeendigung
Die Laufzeit des Abovertrages beginnt mit dem Zustandekommen des Abovertrages und ist zunächst für zwei Spielzeiten abgeschlossen. Die Spielzeit beginnt in der Regel zum 01.08. eines Kalenderjahres und endet mit Ablauf des 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
Nach Vertragsbeginn wird dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der ersten Spielzeit eingeräumt. Dieses ist bis zum 30.06. der laufenden Spielzeit ausübbar.
Wird hiervon kein Gebrauch gemacht, läuft der Abovertrag bis zum Ende der zweiten Spielzeit, wenn er spätestens einen Monat zuvor gekündigt worden ist. Andernfalls verlängert er sich darüber hinaus auf unbestimmte Zeit, während der er jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich kündbar ist.
Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund binnen zwei Wochen nach Kenntnis desselben und mit entsprechendem Nachweis.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Endet der Abovertrag während einer Spielzeit sind die Abokarten für Veranstaltungen nach dem Vertragsende gegen Erstattung des darauf entfallenden Preises spätestens zum Vertragsende zurückzugeben. Der Abonnent hat hierbei aber auch die Möglichkeit, die Abokarten ganz oder teilweise noch in Anspruch zu nehmen, muss aber insoweit die Ticketpreisdifferenz zum Freiverkaufspreis nachentrichten. Diese wird ihm anhand der nicht fristgerecht zurück gegebenen Abokarten in Rechnung gestellt.
V. Haftungsbegrenzung
Das Theater haftet jeweils nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung des Theaters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowie sonstiger gesetzlich unabdingbarer Ansprüche bleibt unberührt. Darüber hinaus ist jedwede Haftung des Theaters ausgeschlossen. Soweit hiernach die Haftung des Theaters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung dessen gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen.
VI. Datenschutz / Spielplanänderungen
Alle Informationen zum Umgang mit Ihren Daten durch das Theater entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche aktuellen Bedingungen und Spielpläne können Sie jederzeit auf unserer Website www.landesbuehnen-sachsen.de einsehen.
Bezüglich der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website www.landesbuehnen-sachsen.de wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
VII. Gleichstellungsbestimmung
Die Verwendung der männlichen Form in diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen wie des Abovertrages selbst ist geschlechtsneutral anzusehen und gilt für Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen.
VIII. Anwendbarkeit deutschen Rechts / Deutsch als Vertragssprache
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.
IX. Änderungsvorbehalt, Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit der Klauseln
Die vorstehenden Allgemeinen Abonnementbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Abonnent über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Abonnent nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt. Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Abonnementbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Abonnementbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
X. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Abonnementbedingungen treten mit dem 01.01.2023 in Kraft.